Die Kapuzinerprovinz Österreich-Südtirol hat ihren Sitz in Innsbruck (Provinzialat) und umfasst rund 128 Kapuziner in 20 Klöstern.
Provinzialat der Kapuziner Österrreich-Südtirol
Kaiserjägerstraße 6
A-6020 Innsbruck
Tel. +43-(0)512-584914-10
Fax +43-(0)512-584914-13
email: provinzialat.ibk@kapuziner.at
Provinzial: Br. Lech Siebert
Provinzvikar (Stellvertreter): Br. Franz Zitturi
Missions-Sekretär: Br. Christoph Kurzok
Provinzarchivar: Br. Gaudentius Walser, Br. Gottfried Undesser
Provinz-Geschäftsführer: Josef Hallinger
Provinzbibliothekar: Manfred Massani
Sekretariat: Angelika Kramer
Buchhaltung: Roswitha Lengauer, Marietta Rist

Leitung der Kapuzinerprovinz Österreich-Südtirol: Br. Lech Siebert und das Definitorium
vlnr: Br. Markus K., Br. Markus K., Br. Tomasz M., Br. Lech S., Br. Franz Z., Br. Ernst E., Br. Markus P.
Begriffsklärungen:
Eine Kapuzinerprovinz ist Teil des weltweiten Kapuzinerordens mit rund 11.000 Ordensmitgliedern, die im Sinn des Hl. Franziskus ein einfaches, auf Gott ausgerichtetes Leben in Brüdergemeinschaften führen. Die Nähe und Solidarität mit den Armen und Ausgegrenzten sowie der bescheidene Lebensstil gelten als Besonderheit der Kapuziner, die ihren Namen von der langen Kapuze ihrer Ordenskleidung (brauner Habit) haben.
Der Gesamtorden hat seinen Sitz und Verwaltung in Rom (Generalat) und wird vom Generalminister mit seinem General-Definitorium geleitet.
Die Kapuziner nennen sich alle im Sinn des Hl. Franziskus „Brüder“, unabhängig davon ob sie geweihte Priester oder „Laienbrüder“ sind.
Als rechtlich selbständige Einheit hat eine Ordensprovinz in Österreich den zivilrechtlichen Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts.
Das Provinzialat ist die Zentrale einer Provinz, die vom Provinzial geleitet und von einem Team aus Kapuzinern und angestellten MitarbeiterInnen verwaltet wird.
Dem Provinzial steht ein Beratungs- und Entscheidungsgremium von 6 Brüdern zur Seite (Definitorium). Einer dieser sechs Definitoren ist als Provinzvikar Stellvertreter des Provinzials.
Oberstes Entscheidungsorgan der Provinz ist das Provinzkapitel, das in der Regel alle 3 Jahre abgehalten wird und u.a. den Provinzial und das Definitorium wählt sowie das Provinzstatut beschließt.
Die Arbeit der Provinzleitung wird unterstützt durch Kommissionen, die wichtige Aufgaben bearbeiten und an die Provinzleitung Vorschläge machen.
Die Kapuziner leben i.d.R. in den Gemeinschaften der einzelnen Kapuzinerklöster. Jedes Kloster wird geleitet vom Guardian (Stellvertreter: Vikar).
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