FOTO: KAPU­ZI­NER

Prävention und Aufarbeitung: Studien 

Wort des Provinzials 

Seit 2011 ist uns Kapu­zi­nern das Aus­maß des Miss­brauchs, den Mit­glie­der unse­res Ordens in Deutsch­land ver­übt haben, auch gut­ach­ter­lich bekannt. Wir haben es schwarz auf weiß. Eine unab­hän­gi­ge Stu­die der Kanz­lei West­pfahl-Spil­ker-Wastl (seit 1.1.2026 Lau Litz­ka Pusch) hat die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen aus Per­so­nal­ak­ten, aus Befra­gun­gen von Betrof­fe­nen und Zeit­zeu­gen und aus exter­nen Mel­dun­gen zusam­men­ge­stellt. Es bleibt aber auch klar, dass es wei­ter ein Dun­kel­feld gibt.

Als aktu­ell Ver­ant­wort­li­cher für den Orden in Deutsch­land erfül­len mich die bei­den Berich­te heu­te noch immer mit Scham. Beson­ders jun­ge Men­schen, vie­le davon min­der­jäh­rig, die einen siche­ren Ort in den Kir­chen und Ein­rich­tun­gen des Ordens fin­den soll­ten, wur­den in ihrer Erwar­tung nicht nur ent­täuscht, son­dern fie­len Men­schen in die Fin­ger, die insti­tu­tio­nel­le und spi­ri­tu­el­le Macht ausnutzten.

Sich gegen die Täter und die Insti­tu­ti­on durch­zu­set­zen, gelang den Betrof­fe­nen nur sel­ten, zu mäch­tig war die Rol­le der Kir­che in der Gesell­schaft. Wir haben die Kir­che als Insti­tu­ti­on geschützt, ohne zu beden­ken, dass jedes getauf­te Kind ein Glied die­ser Kir­che ist, dass jeder Mensch ein Kind Got­tes ist. Kam es zu Mel­dun­gen, war der Orden mehr um den eige­nen Ruf besorgt als um die Betrof­fe­nen. Das Sys­tem kam vor dem Men­schen. Und wäh­rend viel­fach eine enge Sexu­al­mo­ral gepre­digt wur­de, schau­te man bei Über­grif­fen in den eige­nen Rei­hen weg. Eine ver­werf­li­che Doppelmoral.

Das beschämt mich. Es wider­spricht all dem, was wir als Gemein­schaft wol­len und sol­len. Ich bit­te die Betrof­fe­nen um Ver­zei­hung, wohl­wis­send, dass ich sie nicht erwar­ten kann. Und ich weiß auch: Die Ver­feh­lun­gen der Ver­gan­gen­heit ver­pflich­ten den Orden in beson­de­rer Wei­se für die Gegen­wart und die Zukunft.

Wir ver­ga­ben den Auf­trag für die Stu­die bereits im Jahr 2010. Damals ging es vor allem um eine Auf­ar­bei­tung inner­halb des Ordens. Der Blick auf die Betrof­fe­nen stand dabei im Vor­der­grund. Wir woll­ten in ers­ter Linie die hören, denen uner­mess­li­ches Leid zuge­fügt wur­de. Ver­öf­fent­licht wur­den, ent­spre­chend der dama­li­gen Pra­xis, nur die Kern­aus­sa­gen der bei­den Berich­te. Zu detail­liert wur­den Namen und Gescheh­nis­se auf­ge­lis­tet. Wir haben seit­dem alles dar­an­ge­setzt, die in der Stu­die gemach­ten Emp­feh­lun­gen und Schluss­fol­ge­run­gen umzu­set­zen und Struk­tu­ren zu schaf­fen, um Miss­brauch zu verhindern.

Es gibt ein Miss­brauchs­sta­tut, eine Prä­ven­ti­ons­ord­nung, einen Ver­hal­tens­ko­dex, Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen und die Ein­ho­lung erwei­ter­ter Füh­rungs­zeug­nis­se der Ordens­mit­glie­der. In der Ordens­aus­bil­dung ist die psy­cho­lo­gi­sche Begut­ach­tung der Kan­di­da­ten Stan­dard, das The­ma Sexua­li­tät steht auf dem Lehr­plan. Wich­tig ist vor allem, dass es eine ein­deu­ti­ge Ver­fah­rens­ord­nung gibt, damit Men­schen gehört wer­den, die Beschwer­den vor­brin­gen wol­len. Die Zusam­men­ar­beit mit der Staats­an­walt­schaft und die Ein­hal­tung kirch­li­cher Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ist mitt­ler­wei­le Stan­dard. Regel­mä­ßi­ge Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen fin­den alle drei Jah­re statt.

Wir kön­nen die Ver­gan­gen­heit nicht unge­sche­hen machen. Aber wir set­zen mit die­sen Maß­nah­men alles dar­an, die Zukunft anders zu gestal­ten. Auch hier wohl­wis­send, dass es eine blei­ben­de Auf­ga­be ist.

Die Gesell­schaft erwar­tet, dass die Ver­gan­gen­heit auf­ge­ar­bei­tet wird, und sie erwar­tet das zurecht. Daher haben wir uns jetzt zur Ver­öf­fent­li­chung der bei­den Stu­di­en aus dem Jahr 2011 ent­schlos­sen, um zu zei­gen, dass wir mit dem Beginn der Dis­kus­si­on um Miss­brauch in Kir­chen und Orden auf uns geschaut haben und es ernst mei­nen mit einem Para­dig­men­wech­sel. Die Betrof­fe­nen ste­hen im Vor­der­grund! Und wir tun alles, dass unse­re Klös­ter und Tätig­keits­be­rei­che siche­re Orte sind und, falls Men­schen ein Fehl­ver­hal­ten erle­ben, die Mel­dun­gen gehört werden.

Mün­chen, 30. März 2026

Br. Hel­mut Rakowski
Pro­vin­zi­al­mi­nis­ter

Zur Ein­ord­nung der Ver­öf­fent­li­chung (Stand 30. März 2026)

Als im Jahr 2010 auch in Deutsch­land zuneh­mend sexu­el­le Über­grif­fe durch katho­li­sche Welt- und Ordens­pries­ter bekannt wur­den, haben auch die Kapu­zi­ner begon­nen, sich die­sem dunk­len Kapi­tel ihrer Geschich­te zu stel­len. Schnell wur­den Vor­fäl­le, die sich bis Mit­te der 1980-er Jah­re im ehe­ma­li­gen Kapu­zi­ner­se­mi­nar in Burg­hau­sen ereig­net hat­ten, publik. In der Fol­ge von Pres­se­mel­dun­gen ging der Orden aktiv auf alle ehe­ma­li­gen Schü­ler zu, deren Adres­sen aus­fin­dig zu machen waren.

Der Kreis der Betrof­fe­nen erwar­te­te eine umfas­sen­de Auf­ar­bei­tung der Vor­fäl­le. Zeit­gleich waren die Baye­ri­sche und die Rhei­nisch-West­fä­li­sche Kapu­zi­ner­pro­vinz ver­ei­nigt wor­den. Die nun neue gemein­sa­me Deut­sche Kapu­zi­ner­pro­vinz ent­schloss sich, Miss­brauchs­fäl­le und den Umgang damit sowie das Ver­hal­ten gegen­über den Betrof­fe­nen durch exter­ne Gut­ach­ter über­prü­fen zu las­sen. Zunächst und vor allem woll­te der Orden die Betrof­fe­nen hören. Staats­an­walt a. D. Heri­bert Heit­kamp führ­te im Auf­trag der Kapu­zi­ner die­se Gesprä­che. In der Fol­ge erteil­te der dama­li­ge Pro­vin­zi­al­mi­nis­ter der Deut­schen Kapu­zi­ner­pro­vinz, Br. Chris­to­pho­rus Goe­de­r­eis OFMCap, am 27.12.2010 der Kanz­lei West­pfahl-Spil­ker-Wastl den Auf­trag, die Vor­fäl­le selbst sowie deren ver­fah­rens­mä­ßi­ge Behand­lung durch staat­li­che und kirch­li­che Stel­len gut­ach­ter­lich zu über­prü­fen und Vor­schlä­ge für eine bes­se­re Prä­ven­ti­on und Auf­klä­rung der­ar­ti­ger Vor­fäl­le zu machen.

Es ent­stand ein 133-sei­ti­ger Bericht, nur über die Vor­fäl­le im ehe­ma­li­gen Stu­di­en­se­mi­nar Burg­hau­sen. Schnell war klar, dass dies kein Ein­zel­fall war. Die Kanz­lei West­pfahl-Spil­ker-Wastl erhielt den Auf­trag, sexu­el­le und sons­ti­ge kör­per­li­che Über­grif­fe durch Kapu­zi­ner in ganz Deutsch­land zu prü­fen und dar­zu­stel­len. Es ent­stand eine 45-sei­ti­ge Zusam­men­stel­lung von damals bekann­ten Fäl­len. Das Ergeb­nis war in allen Fäl­len ein­deu­tig: Auch uns Kapu­zi­nern war der Schutz der Insti­tu­ti­on wich­ti­ger als umfas­sen­de Auf­klä­rung. Auch bei uns galt die Sor­ge viel­mehr den Täter als den Betrof­fe­nen. Auch bei uns fehl­ten Kennt­nis zu den Kon­se­quen­zen sexu­el­ler Über­grif­fe und es gab einen leicht­fer­ti­gen Glau­ben an die the­ra­peu­ti­sche Hei­lung der Täter. Weg­schau­en und Ver­tu­schung waren die Konsequenzen.

Seit 2011 besitzt die Deut­sche Kapu­zi­ner­pro­vinz einen Über­blick über die damals bekann­ten Fäl­le von sexu­el­lem und kör­per­li­chem Miss­brauch. Die Kapu­zi­ner haben auf die „Fol­ge­run­gen und Emp­feh­lun­gen zur Behe­bung vor­lie­gen­der und Ver­mei­dung künf­ti­ger Miss­stän­de“ am Ende der bei­den Stu­di­en durch die Inkraft­set­zung der Richt­li­ni­en der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz und der Deut­schen Ordens­obe­ren­kon­fe­renz (DOK) reagiert. Die­se gel­ten für alle Nie­der­las­sun­gen der Kapu­zi­ner in Deutsch­land. Hier nimmt der Orden am Ver­fah­ren zur Aner­ken­nung des Leids teil. In den Nie­der­las­sun­gen in Öster­reich, Bel­gi­en und den Nie­der­lan­den gel­ten die dor­ti­gen natio­na­len Bestim­mun­gen und Verfahrensweisen.

Zu den in der Anla­ge 1, Tabel­la­ri­sche Gesamt­dar­stel­lung der „Fäl­le sexu­el­ler und sons­ti­ger kör­per­li­cher Über­grif­fe in der Deut­schen Kapu­zi­ner­pro­vinz“ genann­ten 32 Beschul­dig­ten, kamen nach der Erstel­lung des Berich­tes noch neun wei­te­re Namen. Auch hier rei­chen, wie in der Tabel­le deut­lich gemacht, die Anschul­di­gun­gen von sexu­el­lem Miss­brauch Min­der­jäh­ri­ger über den Miss­brauch Erwach­se­ner hin zu kör­per­li­cher Gewalt (in Inter­na­ten) und zu sons­ti­gen Grenz­über­schrei­tun­gen wie z.B. unge­woll­te Berüh­run­gen und ver­ba­le Grenz­ver­let­zun­gen. In zwei der neu­en Fäl­le, in denen es um sexu­el­len Miss­brauch ging, leb­ten die Beschul­dig­ten noch.

Auf Initia­ti­ve des jewei­li­gen Pro­vin­zi­als haben sie sich selbst bei der Staats­an­walt­schaft ange­zeigt. Bei­de Ver­fah­ren wur­den ein­ge­stellt, eines wegen Ver­jäh­rung und das ande­re, weil die betrof­fe­ne Per­son die Aus­sa­ge zurück­zog. In bei­den Fäl­len wur­de ein kirch­li­ches Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. In einem Fall starb der Beschul­dig­te vor dem Abschluss, im ande­ren Fall, es ging um grenz­über­schrei­ten­des Ver­hal­ten gegen­über einer erwach­se­nen Per­son,  kam es zu kano­ni­schen Abmah­nung. In fünf Fäl­len haben meh­re­re Betrof­fe­ne gegen den glei­chen Bru­der Vor­wür­fe wegen sexu­el­len Miss­brauchs erho­ben, gegen­über einem Bru­der waren es meh­re­re, die extre­me kör­per­li­che Gewalt vor­brach­ten. Wir möch­ten noch ein­mal beto­nen, dass die 41 doku­men­tier­ten Beschul­dig­ten aus dem Kapu­zi­ner­or­den (von Beginn der 1960-er Jah­ren bis  in die ers­ten 2000-er Jah­re) nur die bekann­ten Fäl­le sind. Auch die Zahl der Betrof­fe­nen ist unklar. Bei den Mel­dun­gen gibt es anony­me Hin­wei­se sowie Hin­wei­se von Drit­ten, die „etwas gehört haben“ über Mit­schü­ler. Dazu gibt es auch ver­ein­zelt den aus­drück­li­chen Wunsch, nicht genannt zu werden.

Bis Ende 2025 hat der Orden 282.000 Euro an Aner­ken­nungs­leis­tun­gen gezahlt, dazu kamen wei­te­re Leis­tun­gen für über­nom­me­ne Therapiekosten.

Die bei­den vor­lie­gen­den Stu­di­en waren ursprüng­lich – ent­spre­chend dem damals übli­chen Vor­ge­hen – nicht zur Ver­öf­fent­li­chung gedacht. Ver­öf­fent­licht wur­de auf der Home­page der Kapu­zi­ner Kern­aus­sa­gen eines Gut­ach­tens. Ende 2025 beauf­trag­te der aktu­el­le Pro­vin­zi­al die Anwalts­kanz­lei West­pfahl-Spil­ker-Wastl (seit 1.1.2026 Lau Litz­ka Pusch), das Gut­ach­ten rechts­kon­form für eine Ver­öf­fent­li­chung vorzubereiten.

Die Ver­öf­fent­li­chung der Berich­te ver­pflich­tet die Kapu­zi­ner alles zu tun, damit Miss­brauch nicht wie­der geschieht bzw. dass bei Grenz­über­schrei­tun­gen durch Ordens­mit­glie­der kla­re Beschwer­de- und Ver­fah­rens­we­ge garan­tiert sind, die Betrof­fe­nen Gehör und Gerech­tig­keit verschaffen.

Die Rechts­an­wäl­te beschrei­ben das Vor­ge­hen wie folgt:

  1. Die Namen der auf kirch­li­cher Sei­te han­deln­den Per­so­nen wur­den anony­mi­siert und – soweit mög­lich – durch Funk­ti­ons­be­zeich­nun­gen ersetzt. Eine Aus­nah­me haben wir ledig­lich für Per­so­nen mit über­ge­ord­ne­ter Lei­tungs­ver­ant­wor­tung gemacht, dazu zäh­len ins­be­son­de­re Pro­vin­zia­le der Kapu­zi­ner, lei­ten­de Ver­tre­ter der betei­lig­ten (Erz)Diözesen wie (Erz-)Bischöfe und Gene­ral­vi­ka­re sowie Lei­tungs­per­so­nen der dama­li­gen Kon­gre­ga­ti­on für die Glaubenslehre.
  2. Sämt­li­che kon­kre­ten Zeit- und Datums­an­ga­ben wur­den ent­fernt und – soweit sie für das Ver­ständ­nis des Gesche­hens­ab­laufs erfor­der­lich sind – durch unge­fäh­re zeit­li­che Ein­ord­nun­gen ersetzt (z. B. „Ende der 1980er Jah­re“, „eini­ge Jah­re spä­ter“, „kur­ze Zeit dar­auf“). Der Grund: Auch aus prä­zi­sen Zeit- oder Datums­an­ga­ben kön­nen Rück­schlüs­se auf die Iden­ti­tät betei­lig­ter Per­so­nen gezo­gen wer­den. Dies gilt auch für Anga­ben, die sich nicht unmit­tel­bar auf das Tat­ge­sche­hen, son­dern auf Hand­lun­gen Ver­ant­wort­li­cher bezie­hen, da über sol­che Anga­ben unter Umstän­den eine indi­rek­te Rekon­struk­ti­on der zugrun­de lie­gen­den Ereig­nis­se mög­lich wäre. Zudem dient die­se Form der zeit­li­chen Dar­stel­lung einer ein­heit­li­chen Gestal­tung des ver­öf­fent­lich­ten Textes.
  3. Aus den­sel­ben Grün­den wur­den auch Orts­na­men und Orts­an­ga­ben anony­mi­siert. Hier­von aus­ge­nom­men ist ledig­lich die Nen­nung des Ortes Burg­hau­sen, da – soweit ersicht­lich – das Stu­di­en­se­mi­nar Burg­hau­sen bereits in der im Inter­net ver­öf­fent­lich­ten Zusam­men­fas­sung des Berichts aus­drück­lich benannt wurde.
  4. Text­strei­chun­gen, die im Zuge der Anony­mi­sie­rung vor­ge­nom­men wur­den, haben wir durch Punk­te in ecki­gen Klam­mern („[…]“) kennt­lich gemacht. Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen, die zur Umset­zung der vor­ge­nann­ten Anony­mi­sie­rungs­maß­ga­ben erfor­der­lich waren, wur­den kur­siv in ecki­gen Klam­mern dar­ge­stellt (z. B. [Anfang der 1990er Jahre]).
  5. Die Anla­ge 4 zum Bericht (Kern­aus­sa­gen des Gut­ach­tens – Infor­ma­ti­on des Pro­vinz­ka­pi­tels am 20.06.20211) ist mit dem Was­ser­zei­chen „Ent­wurf“ ver­se­hen. Dies ent­spricht auch dem ursprüng­li­chen Bericht, da das betref­fen­de Doku­ment zum dama­li­gen Zeit­punkt ledig­lich im Ent­wurfs­sta­di­um vorlag.
  6. Mit zuneh­men­der Her­aus­bil­dung einer betrof­fe­nen­sen­si­blen Spra­che sowie auf­grund ent­spre­chen­der Hin­wei­se von Betrof­fe­nen selbst wird der Begriff „Opfer“ heu­te sowohl von Betrof­fe­nen als auch im Rah­men der fach­li­chen und öffent­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung mit sexu­el­lem Miss­brauch häu­fig nicht mehr ver­wen­det. Statt­des­sen haben sich ande­re Bezeich­nun­gen, etwa „Betrof­fe­ne“ oder „Geschä­dig­te“, eta­bliert. Wir ken­nen die­se Ent­wick­lung, haben aber an dem zum Zeit­punkt der Erstel­lung der Berich­te übli­chen Begriff des „Opfers“ fest­ge­hal­ten, um den Bericht mög­lichst unver­än­dert in sei­ner dama­li­gen Fas­sung ver­öf­fent­li­chen zu können.
  7. Soweit ein­zel­ne Anla­gen nicht für die Ver­öf­fent­li­chung geeig­net sind – dies betrifft die Anhö­rungs­nie­der­schrif­ten von Betrof­fe­nen sowie von Mit­glie­dern der Ordens­ge­mein­schaft (Anla­gen 2 und 3 des Berichts zur Cau­sa „Burg­hau­sen“) – haben wir dies sowohl im Anla­gen­spie­gel als auch auf dem Deck­blatt der jewei­li­gen Anla­gen kennt­lich gemacht. Die ent­spre­chen­den Deck­blät­ter über­neh­men dabei die Funk­ti­on von Fehlblättern.
  8. Im Ver­hält­nis zum ursprüng­lich gedruck­ten Bericht haben sich teil­wei­se Ver­schie­bun­gen bei Sei­ten­zah­len und Sei­ten­um­brü­chen erge­ben. Die­se Ver­än­de­run­gen beru­hen zum einen auf der Über­füh­rung der Tex­te in aktu­el­le Word- bzw. PDF-For­ma­te und zum ande­ren auf den durch die vor­ge­nann­ten Anony­mi­sie­rungs­maß­nah­men beding­ten Anpassungen.

Studien zum Download

Ansprechpartner

Ansprech­per­son bei Ver­dachts­fäl­len von sexu­el­lem Miss­brauch im Bereich der Deut­schen Kapu­zi­ner­pro­vinz (Nie­der­las­sun­gen in Deutschland)

Dr. Mar­tin Miebach
Rechtsanwalt
Teng­stra­ße 27
80798 München
Tel. +49 (0) 89. 9545 37–130
Fax. +49 (0) 89. 9545 37–131

Lara Ber­ger
Erich-San­­ders-Weg 1 (ab 1.1.25)
41749 Viersen
Tel. +49 (0) 178 8108669
.

 

Prä­ven­ti­ons­be­auf­trag­ter der
Deut­schen Kapuzinerprovinz

Br. Mari­nus Parzinger
Br. Kon­­rad-Platz 5
84503 Altötting
Tel.: +49 (0) 8671. 9 83–0
Fax: +49 (0) 8671. 9 83–100

 

Pres­se­spre­cher der
Deut­schen Kapuzinerprovinz

Tobi­as Rauser
Kapu­zi­ner­stra­ße 34
80469 München

 

Pro­vin­zi­al­mi­nis­ter der
Deut­schen Kapuzinerprovinz

Br. Hel­mut Rakowski
Kapu­zi­ner­stra­ße 34
80469 München

 

Hot­line der Deut­schen Bun­des­re­gie­rung für Opfer sexu­el­len Kindesmissbrauchs:
0800 22 55 530

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