
FOTO: KAPUZINER
Prävention und Aufarbeitung: Studien
Wort des Provinzials
Seit 2011 ist uns Kapuzinern das Ausmaß des Missbrauchs, den Mitglieder unseres Ordens in Deutschland verübt haben, auch gutachterlich bekannt. Wir haben es schwarz auf weiß. Eine unabhängige Studie der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (seit 1.1.2026 Lau Litzka Pusch) hat die entsprechenden Informationen aus Personalakten, aus Befragungen von Betroffenen und Zeitzeugen und aus externen Meldungen zusammengestellt. Es bleibt aber auch klar, dass es weiter ein Dunkelfeld gibt.
Als aktuell Verantwortlicher für den Orden in Deutschland erfüllen mich die beiden Berichte heute noch immer mit Scham. Besonders junge Menschen, viele davon minderjährig, die einen sicheren Ort in den Kirchen und Einrichtungen des Ordens finden sollten, wurden in ihrer Erwartung nicht nur enttäuscht, sondern fielen Menschen in die Finger, die institutionelle und spirituelle Macht ausnutzten.
Sich gegen die Täter und die Institution durchzusetzen, gelang den Betroffenen nur selten, zu mächtig war die Rolle der Kirche in der Gesellschaft. Wir haben die Kirche als Institution geschützt, ohne zu bedenken, dass jedes getaufte Kind ein Glied dieser Kirche ist, dass jeder Mensch ein Kind Gottes ist. Kam es zu Meldungen, war der Orden mehr um den eigenen Ruf besorgt als um die Betroffenen. Das System kam vor dem Menschen. Und während vielfach eine enge Sexualmoral gepredigt wurde, schaute man bei Übergriffen in den eigenen Reihen weg. Eine verwerfliche Doppelmoral.
Das beschämt mich. Es widerspricht all dem, was wir als Gemeinschaft wollen und sollen. Ich bitte die Betroffenen um Verzeihung, wohlwissend, dass ich sie nicht erwarten kann. Und ich weiß auch: Die Verfehlungen der Vergangenheit verpflichten den Orden in besonderer Weise für die Gegenwart und die Zukunft.
Wir vergaben den Auftrag für die Studie bereits im Jahr 2010. Damals ging es vor allem um eine Aufarbeitung innerhalb des Ordens. Der Blick auf die Betroffenen stand dabei im Vordergrund. Wir wollten in erster Linie die hören, denen unermessliches Leid zugefügt wurde. Veröffentlicht wurden, entsprechend der damaligen Praxis, nur die Kernaussagen der beiden Berichte. Zu detailliert wurden Namen und Geschehnisse aufgelistet. Wir haben seitdem alles darangesetzt, die in der Studie gemachten Empfehlungen und Schlussfolgerungen umzusetzen und Strukturen zu schaffen, um Missbrauch zu verhindern.
Es gibt ein Missbrauchsstatut, eine Präventionsordnung, einen Verhaltenskodex, Selbstverpflichtungserklärungen und die Einholung erweiterter Führungszeugnisse der Ordensmitglieder. In der Ordensausbildung ist die psychologische Begutachtung der Kandidaten Standard, das Thema Sexualität steht auf dem Lehrplan. Wichtig ist vor allem, dass es eine eindeutige Verfahrensordnung gibt, damit Menschen gehört werden, die Beschwerden vorbringen wollen. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und die Einhaltung kirchlicher Disziplinarverfahren ist mittlerweile Standard. Regelmäßige Präventionsschulungen finden alle drei Jahre statt.
Wir können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Aber wir setzen mit diesen Maßnahmen alles daran, die Zukunft anders zu gestalten. Auch hier wohlwissend, dass es eine bleibende Aufgabe ist.
Die Gesellschaft erwartet, dass die Vergangenheit aufgearbeitet wird, und sie erwartet das zurecht. Daher haben wir uns jetzt zur Veröffentlichung der beiden Studien aus dem Jahr 2011 entschlossen, um zu zeigen, dass wir mit dem Beginn der Diskussion um Missbrauch in Kirchen und Orden auf uns geschaut haben und es ernst meinen mit einem Paradigmenwechsel. Die Betroffenen stehen im Vordergrund! Und wir tun alles, dass unsere Klöster und Tätigkeitsbereiche sichere Orte sind und, falls Menschen ein Fehlverhalten erleben, die Meldungen gehört werden.
München, 30. März 2026
Br. Helmut Rakowski
Provinzialminister
Zur Einordnung der Veröffentlichung (Stand 30. März 2026)
Als im Jahr 2010 auch in Deutschland zunehmend sexuelle Übergriffe durch katholische Welt- und Ordenspriester bekannt wurden, haben auch die Kapuziner begonnen, sich diesem dunklen Kapitel ihrer Geschichte zu stellen. Schnell wurden Vorfälle, die sich bis Mitte der 1980-er Jahre im ehemaligen Kapuzinerseminar in Burghausen ereignet hatten, publik. In der Folge von Pressemeldungen ging der Orden aktiv auf alle ehemaligen Schüler zu, deren Adressen ausfindig zu machen waren.
Der Kreis der Betroffenen erwartete eine umfassende Aufarbeitung der Vorfälle. Zeitgleich waren die Bayerische und die Rheinisch-Westfälische Kapuzinerprovinz vereinigt worden. Die nun neue gemeinsame Deutsche Kapuzinerprovinz entschloss sich, Missbrauchsfälle und den Umgang damit sowie das Verhalten gegenüber den Betroffenen durch externe Gutachter überprüfen zu lassen. Zunächst und vor allem wollte der Orden die Betroffenen hören. Staatsanwalt a. D. Heribert Heitkamp führte im Auftrag der Kapuziner diese Gespräche. In der Folge erteilte der damalige Provinzialminister der Deutschen Kapuzinerprovinz, Br. Christophorus Goedereis OFMCap, am 27.12.2010 der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl den Auftrag, die Vorfälle selbst sowie deren verfahrensmäßige Behandlung durch staatliche und kirchliche Stellen gutachterlich zu überprüfen und Vorschläge für eine bessere Prävention und Aufklärung derartiger Vorfälle zu machen.
Es entstand ein 133-seitiger Bericht, nur über die Vorfälle im ehemaligen Studienseminar Burghausen. Schnell war klar, dass dies kein Einzelfall war. Die Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl erhielt den Auftrag, sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Kapuziner in ganz Deutschland zu prüfen und darzustellen. Es entstand eine 45-seitige Zusammenstellung von damals bekannten Fällen. Das Ergebnis war in allen Fällen eindeutig: Auch uns Kapuzinern war der Schutz der Institution wichtiger als umfassende Aufklärung. Auch bei uns galt die Sorge vielmehr den Täter als den Betroffenen. Auch bei uns fehlten Kenntnis zu den Konsequenzen sexueller Übergriffe und es gab einen leichtfertigen Glauben an die therapeutische Heilung der Täter. Wegschauen und Vertuschung waren die Konsequenzen.
Seit 2011 besitzt die Deutsche Kapuzinerprovinz einen Überblick über die damals bekannten Fälle von sexuellem und körperlichem Missbrauch. Die Kapuziner haben auf die „Folgerungen und Empfehlungen zur Behebung vorliegender und Vermeidung künftiger Missstände“ am Ende der beiden Studien durch die Inkraftsetzung der Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz und der Deutschen Ordensoberenkonferenz (DOK) reagiert. Diese gelten für alle Niederlassungen der Kapuziner in Deutschland. Hier nimmt der Orden am Verfahren zur Anerkennung des Leids teil. In den Niederlassungen in Österreich, Belgien und den Niederlanden gelten die dortigen nationalen Bestimmungen und Verfahrensweisen.
Zu den in der Anlage 1, Tabellarische Gesamtdarstellung der „Fälle sexueller und sonstiger körperlicher Übergriffe in der Deutschen Kapuzinerprovinz“ genannten 32 Beschuldigten, kamen nach der Erstellung des Berichtes noch neun weitere Namen. Auch hier reichen, wie in der Tabelle deutlich gemacht, die Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch Minderjähriger über den Missbrauch Erwachsener hin zu körperlicher Gewalt (in Internaten) und zu sonstigen Grenzüberschreitungen wie z.B. ungewollte Berührungen und verbale Grenzverletzungen. In zwei der neuen Fälle, in denen es um sexuellen Missbrauch ging, lebten die Beschuldigten noch.
Auf Initiative des jeweiligen Provinzials haben sie sich selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Beide Verfahren wurden eingestellt, eines wegen Verjährung und das andere, weil die betroffene Person die Aussage zurückzog. In beiden Fällen wurde ein kirchliches Verfahren eingeleitet. In einem Fall starb der Beschuldigte vor dem Abschluss, im anderen Fall, es ging um grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber einer erwachsenen Person, kam es zu kanonischen Abmahnung. In fünf Fällen haben mehrere Betroffene gegen den gleichen Bruder Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs erhoben, gegenüber einem Bruder waren es mehrere, die extreme körperliche Gewalt vorbrachten. Wir möchten noch einmal betonen, dass die 41 dokumentierten Beschuldigten aus dem Kapuzinerorden (von Beginn der 1960-er Jahren bis in die ersten 2000-er Jahre) nur die bekannten Fälle sind. Auch die Zahl der Betroffenen ist unklar. Bei den Meldungen gibt es anonyme Hinweise sowie Hinweise von Dritten, die „etwas gehört haben“ über Mitschüler. Dazu gibt es auch vereinzelt den ausdrücklichen Wunsch, nicht genannt zu werden.
Bis Ende 2025 hat der Orden 282.000 Euro an Anerkennungsleistungen gezahlt, dazu kamen weitere Leistungen für übernommene Therapiekosten.
Die beiden vorliegenden Studien waren ursprünglich – entsprechend dem damals üblichen Vorgehen – nicht zur Veröffentlichung gedacht. Veröffentlicht wurde auf der Homepage der Kapuziner Kernaussagen eines Gutachtens. Ende 2025 beauftragte der aktuelle Provinzial die Anwaltskanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (seit 1.1.2026 Lau Litzka Pusch), das Gutachten rechtskonform für eine Veröffentlichung vorzubereiten.
Die Veröffentlichung der Berichte verpflichtet die Kapuziner alles zu tun, damit Missbrauch nicht wieder geschieht bzw. dass bei Grenzüberschreitungen durch Ordensmitglieder klare Beschwerde- und Verfahrenswege garantiert sind, die Betroffenen Gehör und Gerechtigkeit verschaffen.
Die Rechtsanwälte beschreiben das Vorgehen wie folgt:
- Die Namen der auf kirchlicher Seite handelnden Personen wurden anonymisiert und – soweit möglich – durch Funktionsbezeichnungen ersetzt. Eine Ausnahme haben wir lediglich für Personen mit übergeordneter Leitungsverantwortung gemacht, dazu zählen insbesondere Provinziale der Kapuziner, leitende Vertreter der beteiligten (Erz)Diözesen wie (Erz-)Bischöfe und Generalvikare sowie Leitungspersonen der damaligen Kongregation für die Glaubenslehre.
- Sämtliche konkreten Zeit- und Datumsangaben wurden entfernt und – soweit sie für das Verständnis des Geschehensablaufs erforderlich sind – durch ungefähre zeitliche Einordnungen ersetzt (z. B. „Ende der 1980er Jahre“, „einige Jahre später“, „kurze Zeit darauf“). Der Grund: Auch aus präzisen Zeit- oder Datumsangaben können Rückschlüsse auf die Identität beteiligter Personen gezogen werden. Dies gilt auch für Angaben, die sich nicht unmittelbar auf das Tatgeschehen, sondern auf Handlungen Verantwortlicher beziehen, da über solche Angaben unter Umständen eine indirekte Rekonstruktion der zugrunde liegenden Ereignisse möglich wäre. Zudem dient diese Form der zeitlichen Darstellung einer einheitlichen Gestaltung des veröffentlichten Textes.
- Aus denselben Gründen wurden auch Ortsnamen und Ortsangaben anonymisiert. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Nennung des Ortes Burghausen, da – soweit ersichtlich – das Studienseminar Burghausen bereits in der im Internet veröffentlichten Zusammenfassung des Berichts ausdrücklich benannt wurde.
- Textstreichungen, die im Zuge der Anonymisierung vorgenommen wurden, haben wir durch Punkte in eckigen Klammern („[…]“) kenntlich gemacht. Änderungen oder Ergänzungen, die zur Umsetzung der vorgenannten Anonymisierungsmaßgaben erforderlich waren, wurden kursiv in eckigen Klammern dargestellt (z. B. [Anfang der 1990er Jahre]).
- Die Anlage 4 zum Bericht (Kernaussagen des Gutachtens – Information des Provinzkapitels am 20.06.20211) ist mit dem Wasserzeichen „Entwurf“ versehen. Dies entspricht auch dem ursprünglichen Bericht, da das betreffende Dokument zum damaligen Zeitpunkt lediglich im Entwurfsstadium vorlag.
- Mit zunehmender Herausbildung einer betroffenensensiblen Sprache sowie aufgrund entsprechender Hinweise von Betroffenen selbst wird der Begriff „Opfer“ heute sowohl von Betroffenen als auch im Rahmen der fachlichen und öffentlichen Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch häufig nicht mehr verwendet. Stattdessen haben sich andere Bezeichnungen, etwa „Betroffene“ oder „Geschädigte“, etabliert. Wir kennen diese Entwicklung, haben aber an dem zum Zeitpunkt der Erstellung der Berichte üblichen Begriff des „Opfers“ festgehalten, um den Bericht möglichst unverändert in seiner damaligen Fassung veröffentlichen zu können.
- Soweit einzelne Anlagen nicht für die Veröffentlichung geeignet sind – dies betrifft die Anhörungsniederschriften von Betroffenen sowie von Mitgliedern der Ordensgemeinschaft (Anlagen 2 und 3 des Berichts zur Causa „Burghausen“) – haben wir dies sowohl im Anlagenspiegel als auch auf dem Deckblatt der jeweiligen Anlagen kenntlich gemacht. Die entsprechenden Deckblätter übernehmen dabei die Funktion von Fehlblättern.
- Im Verhältnis zum ursprünglich gedruckten Bericht haben sich teilweise Verschiebungen bei Seitenzahlen und Seitenumbrüchen ergeben. Diese Veränderungen beruhen zum einen auf der Überführung der Texte in aktuelle Word- bzw. PDF-Formate und zum anderen auf den durch die vorgenannten Anonymisierungsmaßnahmen bedingten Anpassungen.
