
FOTO: KAPUZINER
Prävention von Gewalt und Missbrauch
Die Deutsche Kapuzinerprovinz hat alle von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen und von der Deutschen Ordensoberenkonferenz für ihren Anwendungsbereich adaptierten Leitlinien übernommen und zur Anwendung in der eigenen Ordensprovinz beschlossen. Diese gelten für alle Niederlassungen der Kapuziner in Deutschland.
Es sind dies:
- Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz (Download)
- Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften (Download)
- Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids im Ordensbereich (Download)
Damit hat sich die Deutsche Kapuzinerprovinz auch der Neuregelung der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids, wie sie von der Deutschen Bischofskonferenz am 24.11.2020 beschlossen wurde und durch den Ständigen Rat der DBK vom 26. April 2021 und vom 23. Januar 2023 fortgeschrieben wurde, angeschlossen. Damit beteiligt sich die Deutsche Kapuzinerprovinz ebenfalls am Widerspruchsrecht und der Akteneinsicht (UKA-Verfahren) für Betroffene.
Die Deutsche Kapuzinerprovinz ermutigt Opfer von Übergriffen und Missbrauch durch Ordensmitglieder, sich zu melden. Wir als Orden werden transparent und entschlossen für die Aufklärung arbeiten, damit den Opfern zügig und professionell geholfen wird.
Darüber hinaus hat die Deutsche Kapuzinerprovinz ein eigenes Missbrauchsstatut entworfen. Bereits im Jahr 2011 hat die Deutsche Kapuzinerprovinz eine systemische Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in Auftrag gegeben und ein Gutachten erstellen lassen.